Zur Fallenjagd dürfen in Schleswig-Holstein nur Fanggeräte verwendet werden, die dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sind. Vor der erstmaligen Verwendung müssen die Fanggeräte auf ihre Bauartzulassung und Funktionssicherheit überprüft, registriert und gekennzeichnet sein.
Weiter Informationen zum Fallen TÜV finden Sie hier Termine Fallen TÜV.
Ihre Fragen beantwortet gerne Herr Ralf Kronfeld unter der Telefonnummer: 0170 96 60 064oder verwenden Sie gerne auch das Kontaktformular.