Jungjägerausbildung

Wer in Deutschland die Jagd ausüben möchte, benötigt hierfür einen gültigen Jagdschein.

Wissenswertes über die Jungjägerausbildung/Jägerprüfung in Schleswig Holstein:

Die Jagdausübung ist in Deutschland im Bundesjagdgesetz geregelt und die Anforderung für die Erlangung des 1. Jagdscheines sind von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.

In Schleswig Holstein gilt zusätzlich zum BJG das LJagdG SH und hier dann die Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines
(Auszug aus der Jägerprüfungsverordnung)

Die Waldhaus Herzogtum Lauenburg GmbH bietet an:
– Jungjägerlehrgang – (Ausbildungslehrgang zur Erlangung des 1. Jagdscheines) als Kompaktlehrgang.
– Der nächste Lehrgang findet im Frühjahr 2024 statt:

Start:             Januar 2024
Prüfung:       1. Juni Woche 2024

– Der Ausbildungsort für die theoretische Ausbildung, ist zentral im Kreis Herzogtum Lauenburg gelagert
–  Präsenzunterricht
–  Pauschalpreis „All Inklusiv“

Die Jägerprüfung wird nicht umsonst auch das „Grüne Abitur“ genannt!

Wir vom Waldhaus-Herzogtum-Lauenburg bereiten Sie in unserem Jungjägerausbildungslehrgang auf diese Prüfung zum Erlangen des 1. Jagdschein vor!

Für die einzelnen Prüfungsfächer stehen zum Teil mehrere Ausbilder zur Verfügung, die Sie während der gesamten Ausbildungszeit betreuen und Sie intensiv auf die Prüfung und Ihr späteres „Jägerleben“ vorbereiten.